-
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht die Vertragsparteien
ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart haben.
-
Die in unseren Angeboten
angenommenen Mengen sind Richtwerte. Die Abrechnung erfolgt über ein
Aufmass.
-
Für die Gewährleistung gelten
grundsätzlich die in der VOB Teil B ("Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauleistungen") zugrunde gelegten
Gewährleistungsfristen.
-
Für vom Bauherrn erbrachte und
fehlerhafte Leistungen sowie für Mehrkosten aufgrund der
Mängelbeseitigung und Erneuerung der fehlerhaften Leistung übernimmt
der Zimmerer-Express keine Haftung.
-
Der Bauherr arbeitet
eigenverantwortlich und ohne jeglichen Versicherungsschutz seitens
der Firma Zimmerer-Express!
-
Für Mängelbeseitigungen anderer
Firmen an Arbeiten, die noch in Gewährleistung stehen übernimmt der
Zimmerer-Express keine Gewährleistung.
In diesen Fällen bedarf es einer schriftlichen Klärung des
Sachverhalts ggf. mittels Gutachter. Der Bauherr muss überdies in
vollem Umfang vorab Aufklärung zum Sachverhalt leisten.
-
Alle Leistungen werden nach dem
Stundenverrechnungssatz des Zimmerer-Express
abgerechnet solange keine andere schriftliche Abmachung zugrunde
liegt (Angebot).
-
Rechnungen aus Materialkosten
werden grundsätzlich nur über den Namen des Bauherrn oder in Bar
abgewickelt.
-
Leistungen, die 100,00 € nicht
überschreiten sind nach erbrachter Leistung in bar zu entrichten.
Für darüber hinaus gehende Vergütungen beträgt das Zahlungsziel 18
Werktage nach Rechnungsdatum. Der Auftraggeber kommt mit seinen
Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug
ohne, dass es einer Mahnung bedarf.
-
Bei allen aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar sich ergebenen
Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand Kiel.